Einkaufswagen

Geschäftsbedingungen für das Xeno® Partner:innenprogramm

 

1. Beschreibung des Programms

Es geht um das Affiliate-Programm für die Webseite https://xeno-naturkosmetik.com. Die Xeno GmbH (nachfolgend „Xeno®“) stellt im Rahmen dieses Programms Werbemittel/ Verlinkungen zur Verfügung, die der/die Partner:in auf seiner/ihrer Internetseite einbindet, damit Nutzer der Partnerseite auf die Website von Xeno® gelangen können. Partner können im Gegenzug Provisionen erhalten.

 

§ 1 Anmeldung / Prüfung der Bewerbung

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab dem 18. Lebensjahr oder juristische Personen, die eine Internetseite betreiben.

(2) Folgende Inhalte darf die Internetseite nicht enthalten und nicht auf diese verlinken:

  • Nach deutschem Recht verbotene Inhalte

  • Radikalismus, Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie

  • Gewalt oder Gewaltverherrlichung in jeglicher Form

  • Pornographie

  • Glücksspiel

  • Informationen, welche die Gesundheit der Besucher:innen gefährden können

(3) Die Webseite muss so gestaltet sein, dass eine Verwechselung mit den Webseiten von Xeno® nicht möglich ist. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass eine Verbindung zwischen den Webseiten besteht, die über dieses Partner:innenprogramm hinausgehen.

(4) Die Prüfung der Bewerbung erfolgt durch Xeno® nach eigenem Ermessen. Eine Bewerbung kann ohne Begründung abgelehnt werden. Xeno® kann unter anderem das thematische Umfeld der Website berücksichtigen.

§ 2 Pflichten der Partner:innen

(1) Xeno® stellt unter xeno-naturkosmetik.goaffpro.com eine Plattform zur Erstellung von Partner:innenlinks und verschiedene Werbematerialien bereit.

(2) Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung der Partner. Eine eigenmächtige Umgestaltung der Werbematerialien ist ausdrücklich untersagt.

(3) Es muss ein aktives Klicken der Nutzer der Partner:innenseite erfolgen, Forced Clicks sind nicht erlaubt.

§ 3 Verbotene Werbemaßnahmen

(1)   Den Partnern ist es verboten, Werbeflächen in Suchmaschinen oder bezahlte Anzeigenschaltungen zu buchen, z. B. bei Google AdWords oder Sponsored Links, die im Zusammenhang mit Xeno® und dem Sortiment des Unternehmens stehen. Add-Ons, iFrames, Layer, Postview-Tracking, Pop-Ups und -Unders sowie direkte Weiterleitung sind ebenfalls unzulässig.

(2)   Keyword-Advertisement und -Targeting sind nur nach vorheriger Absprache mit Xeno® möglich.

(3)   Anzeigenschaltung betreibt Xeno® selbst. Andere Keywords zu buchen und weiteren Partner:innenprogrammen teilzunehmen, steht den Partner:innen frei.

(4) Die Teilnahme an Adware Netzwerken sind untersagt.

(5)   Tell a friend ist unzulässig (!) Eine Verwendung des Partner:innenprogramms Im E-Mail-Marketing ist generell nicht erlaubt.

(6)   Partner:innen dürfen keine eigenen Werbemaßnahmen im Namen von Xeno® durchführen.

(7) Partner:innen dürfen keine unwahren oder übertriebenen Werbeaussagen über die Produkte von Xeno® machen.

§ 4 Revisit & Last Cookie Wins

(1) Ein(e) Nutzer:in, der über eine(n) Partner:in zur Website von Xeno® gelangt, bleibt durch Cookies 30 Tage lang dem/der jeweiligen Partner:in zugeordnet. Bei jedem Besuch durch eine Besucher:in wird die Frist von 30 Tagen neu gestartet.

(2) Sollte der/die Besucher:in einer Partnerseite über eine/einen anderen Partner:in vermittelt werden, gilt das Last-Cookie-Wins-Modell, d.h. die 30 Tage Frist verfällt und die/der neue, zuletzt vermittelnde Partner:in bekommt die Provision zugerechnet.

§ 5 Provision

(1) Xeno® zahlt dem Partner nach dem „Pay per Sale“-Verfahren eine Provision in Höhe von 10 % auf den "tatsächlich generierten Nettoumsatz" von neuen Kund:innen.

(2) "Tatsächlich generierter Nettoumsatz" sind Einnahmen, die Xeno® während der Vertragslaufzeit aus dem Verkauf von Waren in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von Xeno® tatsächlich fakturierte Nettoverkaufspreis des Produkts. Der Preis muss vom Kunden/der Kundin vollständig bezahlt werden, an Kunden zurückerstattete Beträge durch Reklamation oder Gutscheine sind nicht Teil des "tatsächlich generierten Nettoumsatzes". Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungspreise, wie Versand- oder Bearbeitungskosten, sind ebenfalls nicht Teil des "tatsächlich generierten Nettoumsatzes".

(3) Verkäufe an Kund:innen, die bereits vorher bei Xeno gekauft haben, werden nicht gezählt.

(4) Einkäufe durch den/die Partner:in selbst werden nicht gezählt.

§ 6 Auszahlung

(1) Ausgezahlt wird nur an Partner:innen mit angegebenem gültigen PayPal Account.

(2) Ab einem ab einem Mindestbetrag von 10 Euro kannst du uns eine Rechnung an hallo@xeno-naturkosmetik.com senden. Dann werden wir die Zahlung veranlassen.

(3) Ein Anspruch auf automatische Auszahlung besteht nicht.

(4) Guthaben auf den Konten werden nicht verzinst. Spesen für Auslands-Überweisungen werden mit den Gutschriften verrechnet.

(5) Xeno® behält sich das Recht vor, kein Guthaben auszuzahlen, wenn der/die Partner:in wegen Betruges verdächtigt wird oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.

§ 7 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann beiderseitig ohne Frist gekündigt werden. Nach Zugang der Kündigung werden angesammelte Provisionen nur noch für den Zeitraum vor der Kündigung ausgezahlt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt, insbesondere bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Partners/ der Partnerin auf Auszahlung der bis dahin erworbenen Provision.

Nach der Kündigung (unabhängig wer den Vertrag gekündigt hat) hat der Partner, die Werbemittel von seiner Website unverzüglich zu entfernen.